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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11 (https://dejure.org/2012,30083)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2012 - 10 M 33.11 (https://dejure.org/2012,30083)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2012 - 10 M 33.11 (https://dejure.org/2012,30083)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91

    Gleichwertigkeit polnischer Rechtsmagisterprüfung mit 1. jur. Staatspr.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11
    Die Rechtswissenschaft ist eine national geprägte Wissenschaft, weshalb eine im Ausland abgelegte juristische Prüfung der Natur der Sache nach keine Kenntnisse des deutschen Rechts in dem für das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung notwendigen Umfang bescheinigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 5.91 -, BVerwGE 90, 271, juris, Rdnr. 11).

    Deshalb soll es nach der Rechtsprechung für die Auslegung des Begriffs "gleichwertig" in diesem besonderen Regelungszusammenhang ausnahmsweise genügen, wenn die ausländische Prüfung die Fähigkeit bescheinigt, sich in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 4 S 901/05

    Zulassung eines Unionsbürgers zum juristischen Vorbereitungsdienst in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11
    Die Vorschrift rechtfertigt sich als Ausnahmefall aus der historisch begründeten Sonderstellung der Spätaussiedler (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 4 S 901/05 -, NVwZ 2006, 360, juris, Rdnr. 10).

    Doch selbst wenn man die einfachgesetzliche Begünstigung bei der Anerkennung ausländischer juristischer Prüfungen von Spätaussiedlern gemäß § 112 Abs. 1 1. Fall DRiG i.V.m. § 10 Abs. 2 BVFG nicht als durch die historisch bedingte und verfassungsrechtlich in Art. 116 Abs. 1 GG vorgegebene Sonderstellung dieser Personengruppe gerechtfertigt ansähe, ergäbe sich daraus noch kein Anspruch des Klägers darauf, diese Begünstigung auf ihn zu erstrecken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2005, a.a.O., Rdnr. 11).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11

    Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11
    Denn selbst im Falle eines gleichheitswidrigen Ausschlusses von einer gesetzlichen Begünstigung vermittelt Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch des Einzelnen auf Ausdehnung der Begünstigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvL 21/11 -, NVwZ-RR 2012, 257, juris, Rdnr. 58), insbesondere wenn sie systemwidrig wäre (BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 8 C 47.09 -, BVerwGE 139, 246, juris, Rdnr. 36).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 47.09

    Aufnahme; Beitritt; Bestandsübertragung; hoheitlich; Lebensversicherung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11
    Denn selbst im Falle eines gleichheitswidrigen Ausschlusses von einer gesetzlichen Begünstigung vermittelt Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch des Einzelnen auf Ausdehnung der Begünstigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvL 21/11 -, NVwZ-RR 2012, 257, juris, Rdnr. 58), insbesondere wenn sie systemwidrig wäre (BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 8 C 47.09 -, BVerwGE 139, 246, juris, Rdnr. 36).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 19 B 07.1777

    Jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion - Abschiebungsverbot trotz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11
    Aus den beiden vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 PA 40/03 -, AuAS 2003, 117, juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 7. August 2008 - 19 B 07.1777 -, ZAR 2008, 403, juris) ergibt sich entgegen der Beschwerde nichts, was dem Begehren des Klägers zum Erfolg verhelfen könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08

    Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11
    Eine automatische Anerkennung des von einem Spätaussiedler vorgelegten ausländischen juristischen Abschlusses folgt daraus in der Praxis noch nicht (vgl. den Hinweis auf die bestandskräftige Ablehnung der Anerkennung des ukrainischen juristischen Diploms einer Spätaussiedlerin, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 9 S 1099/08 -, NVwZ-RR 2009, 357, juris, Rdnr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2003 - 2 PA 40/03

    Juristische Prüfung; zur Anerkennung bei einem Kontingentflüchtling

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11
    Aus den beiden vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 PA 40/03 -, AuAS 2003, 117, juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 7. August 2008 - 19 B 07.1777 -, ZAR 2008, 403, juris) ergibt sich entgegen der Beschwerde nichts, was dem Begehren des Klägers zum Erfolg verhelfen könnte.
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Die Rechtswissenschaft ist eine national geprägte Wissenschaft, weshalb eine im Ausland abgelegte juristische Prüfung der Natur der Sache nach keine Kenntnisse des deutschen Rechts in dem Umfang bescheinigen kann, wie sie für das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung notwendig sind (vgl. zu § 112 Abs. 1 DRiG bzw. zum Bundesvertriebenengesetz: BVerwG NJW 1993, 276; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 26. September 2012 - OVG 10 M 33.11 - juris Rn. 8).

    Weil ausländische Prüfungen regelmäßig keine Kenntnisse des deutschen Rechts zu bescheinigen vermögen, genügt es für die Auslegung des Begriffs "gleichwertig" in diesem besonderen Regelungszusammenhang daher ausnahmsweise, wenn die ausländische Prüfung die Fähigkeit vermittelt, sich in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten (vgl. BVerwG NJW 1993, 276; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 26. September 2012 - OVG 10 M 33.11 - juris Rn. 15; BT-Drucks. 12/6243, S. 9).

  • VG Freiburg, 02.03.2016 - 1 K 1511/14

    Verpflichtungsklage ohne vorhergehenden Antrag bei der Behörde - Anerkennung

    Jedenfalls liegen unterschiedliche Sachverhalte vor, die auch unterschiedlich behandelt werden dürfen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.07.2005 - 4 S 901/05 - NVwZ 2006, 360; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.09.2012 - 10 M 33.11 - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21

    Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit;

    Siehe dazu auch Staats, DRiG, 1. Aufl. 2012, § 112 Rn. 1, unter Bezugnahme auf BR-Drucks. 211/11, zu A.I.2.e., S. 110 ("Juristische Ausbildungen sind immer ganz überwiegend auf das Rechtssystem des Landes ausgerichtet, in welchem die Ausbildung stattfindet. Eine Gleichwertigkeit der Ausbildungen scheidet daher grundsätzlich aus."); zur Rechtswissenschaft als "national geprägte Wissenschaft" vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2012 - OVG 10 M 33.11 -, juris Rn. 8.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2018 - 6 N 30.17

    Gleichwertigkeitsprüfung bezüglich eines ausländischen Studienabschlusses für die

    Maßstab ist die berufliche Qualifikation, die in den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaates verlangt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - C-345/08 - juris Rn. 42 ff., insb. Rn. 45), also die Kenntnisse und Fähigkeiten im deutschen Recht (so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2012 - OVG 10 M 33.11 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21

    Zulassung zum Hochschulstudium mit ausländischem Bildungsabschluss

    Die Verpflichtung aus Art. VI.1 der Lissabon-Konvention, die in einer anderen Vertragspartei verliehenen Hochschulqualifikationen anzuerkennen, besteht nur, sofern nicht zwischen der vorgelegten Qualifikation und der Qualifikation, als die sie anerkannt werden soll, ein wesentlicher Unterschied nachgewiesen werden kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2012 - OVG 10 M 33.11 -, juris, Rn. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 AL 3147/12
    Die Anerkennung seines Hochschulabschlusses in der Bundesrepublik Deutschland ist aber nicht Sache der Beklagten, denn die Beklagte hat die Anerkennung nicht abgelehnt und ist für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen in der Bundesrepublik Deutschland oder im Land Baden-Württemberg auch nach dem eigenen Vortrag des Klägers gar nicht zuständig, so dass auch die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Diplome vom Senat im vorliegenden Verfahren nicht zu prüfen ist (vgl. dazu aber BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 33/07, NJW 2009, 867, Juris Rn. 17, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2012 - OVG 10 M 33.11, Juris Rn. 15, OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2010 - L 8 LA 65/10, Juris Rn. 16, Bayerisches Verfassungsgericht v. 04.06.2003 - Vf. 4-VII-02 Juris).
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